AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Original Wiener Touren – Ingrid Andrea Bagus e.U.
Serravagasse 15/1, 1140 Wien
Allgemeines
Alle von Original Wiener Touren (OWT) angebotenen Spaziergänge und Touren sind von OWT konzipiert und ausgearbeitet und daher geistiges Eigentum. Die Verwendung von Inhalten ist nur mit schriftlicher Genehmigung von OWT gestattet. Bild- und Tonaufnahmen bzw. schriftliche Aufzeichnungen während der Führung bedürfen der Zustimmung des Veranstalters.
Die Wort-Bild Marke ist beim Patentamt unter der Nummer 291597 gemäß Markenschutzgesetz registriert.
Anfragen und Buchungen:
Anfragen und Aufträge bedürfen der schriftlichen Form um Rechtsgültigkeit zu erlagen. Telefonische Bestellungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung als angenommen. Mit der Bestätigung werden auch die AGBs anerkannt.
Stornobedingungen
Sollte der Auftragnehmer gezwungen sein, eine bereits fix gebuchte Dienstleistung stornieren zu müssen, gilt folgende Regelung: Ein Storno bis 14 Tage vor der Dienstleistung ist kostenlos, bis 3 Tage vor der Dienstleistung werden 50% des vereinbarten Entgeltes in Rechnung gestellt. Bei einem Einlangen des Stornos innerhalb von 3 Tagen vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen des Kunden wird das vereinbarte Entgelt in voller Höhe in Rechnung gestellt. (Stornierungstag und vereinbarter Führungstag sind für die Berechnung hinzuzurechnen) Wenn eine Dienstleistung durch höhere Gewalt (Streik, Krieg, Naturkatastrophen u.ä.) nicht zustande kommt, wird kein Storno verrechnet. Stornos werden nur schriftlich anerkannt.
Bezahlung
Das vereinbarte Honorar ist spätestens am Tag der Führung in bar fällig. Vorauskassa oder Überweisung sind bei Vertragsabschluß zu vereinbaren.
Verspätungen
Falls OWT nicht über eine vorhersehbare Verspätung in Kenntnis gesetzt wurde, wartet der durchführende Fremdenführer bis 30 Minuten nach dem vereinbarten Termin auf den Kunden. Bei Verspätung besteht kein automatischer Anspruch auf eine Dienstleistung in vollem Umfang – nach Maßgabe der Möglichkeiten kann dies jedoch vor Ort vereinbart werden. Änderungen im Leistungsumfang (Überstunden) müssen zusätzlich in Rechnung gestellt werden.